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Die Uferreinigung am 23.03.2024 war wieder ein voller Erfolg. Vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme.
    Zusätzliche Bestimmungen des Sportanglerverein Schwandorf e.V.
    Ab 1. Januar 2024 gilt für den Südsee


  • 1. Ein striktes Angelverbot auf Raubfisch. Raubfischköder dürfen nicht mehr verwendet werden.
    Ausnahme: Waller angeln mit Wurm!
  • 2. Anfüttern ist grundsätzlich verboten!
  • 3. Jeglicher Bootsbetrieb zur Ausübung der Angelfischerei ist verboten!
  • 4. Das Drillen von Fischen, vom nicht verankerten Boot, ist an allen Seen des Vereins verboten!
  • 5. Geeignetes Behältnis für den Toilettengang ist bei längeren Aufenthalten mitzuführen!
  • 6. Das Anfüttern an den übrigen Seen des Vereins ist nur noch in Maßen
    während der gesamten Angelzeit erlaubt.
  • Keine öffentliche Ausgabe von Tageserlaubnisscheinen.
    Zur Zeit können keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.

                                            Der Verein wurde am 17. November 1925 gegründet.

Auszug aus unserer Vereinssatzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die Förderung der Fischerei,
insbesondere die Pflege des Gewässers, der Natur und der Umwelt,
die Bildung und Erziehung jugendlicher Mitglieder und den Castingsport.

Wir wünschen allen Mitgliedern des Sportangelverein Schwandorf e. V. sowie unseren Gastfischern Petri Heil
Geschäftszeiten jeden Donnerstag von 18.00 - 20.00 Uhr
Copyright Sportanglerverein Schwandorf e.V.
Sportanglerverein Schwandorf e.V.  -  Sportplatzstrasse 15  -  92421 Schwandorf