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    Zusätzliche Bestimmungen des Sportanglerverein Schwandorf e.V.
    Ab 1. Januar 2025 gilt für den Südsee

  • 1. Ein striktes Angelverbot auf Raubfisch. Raubfischköder dürfen nicht mehr verwendet werden.
    Ausnahme: Waller angeln mit Wurm!

  • An allen Gewässern gilt folgendes
  • 1. Anfüttern ist nur in geringen Mengen erlaubt!
  • 2. Das Drillen von Fischen, vom nicht verankerten Boot, ist verboten!
  • 3. Geeignetes Behältnis für den Toilettengang ist bei längeren Aufenthalten mitzuführen!
  • Keine öffentliche Ausgabe von Tageserlaubnisscheinen.
    Zur Zeit können keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.

                                            Der Verein wurde am 17. November 1925 gegründet.

Auszug aus unserer Vereinssatzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die Förderung der Fischerei,
insbesondere die Pflege des Gewässers, der Natur und der Umwelt,
die Bildung und Erziehung jugendlicher Mitglieder und den Castingsport.

Wir wünschen allen Mitgliedern des Sportangelverein Schwandorf e. V. sowie unseren Gastfischern Petri Heil
Geschäftszeiten jeden Donnerstag von 18.00 - 20.00 Uhr
Copyright Sportanglerverein Schwandorf e.V.
Sportanglerverein Schwandorf e.V.  -  Sportplatzstrasse 15  -  92421 Schwandorf